Sie können nun auf diesem Wege Ihre Hunde-Angelegenheiten nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW und die Anmeldung zur Hundesteuer online erledigen. Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail und die Möglichkeit, den Online-Antrag als PDF-Dokument zu speichern. Sofern eine Gebühr anfällt, ist diese direkt online zu bezahlen.
Bitte geben Sie
Allgemein Sofern Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund aufgenommen haben, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Wenn der Hund aus einem eigenen Wurf stammt, ist dieser innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke auf dem Postweg. In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung oder -befreiung beantragen. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen. Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Niederkassel mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link Hinweise zur Hundesteuer. Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Steuermarke zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist eine Erklärung über den Verbleib der Marke erforderlich.
Alle volljährigen Personen eines Haushaltes müssen als Halter angegeben werden.
Große Hunde (§11 LHundG NRW) Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht, müssen Sie zusätzlich dem Ordnungsamt gegenüber folgende Nachweise erbringen:
Die Nachweise können Sie während dieser Online-Anmeldung direkt hochladen. Zusätzlich müssen Sie die Zuverlässigkeit zur Hundehaltung besitzen. Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
Für die Anzeige eines großen Hundes wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben, die Sie direkt online bezahlen.
Hinweis Bitte beachten Sie, dass für folgende Hunde unabhängig von Größe und Gewicht eine Haltungserlaubnis beantragt werden muss. Es ist vor der Anschaffung des Hundes der Antrag auf Haltungserlaubnis zu stellen.
Für die Haltungserlaubnis fällt eine Gebühr je nach Sachverhalt zwischen 30 Euro und 100 Euro an.
a. Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§ 3 LHundG NRW). Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
b. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW):
Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.
Hinweis zur Old English Bulldog: Hunde mit der Bezeichnung „Old English Bulldog“ sind nicht automatisch als Kreuzung im Sinne des § 10 Absatz 1 LHundG NRW anzusehen. Eine Phänotyp-Bestimmung durch die zuständige örtliche Ordnungsbehörde bzw. erforderlichenfalls durch das zuständige Kreisveterinäramt (s. Nr. II. 3.2.2. VV LHundG NRW) ist in jedem Fall erforderlich, da neben einer Einstufung in § 10 Absatz 1 oder § 3 Absatz 2 auch die Einstufung als großer Hund gem. § 11 Absatz 1 LHundG NRW in Betracht zu ziehen ist. Es handelt sich hierbei um eine in jedem Fall gesondert zu treffende Einzelfallentscheidung. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW) vom 12.03.2019, Aktenzeichen 5 A 1210/17 (I. Instanz: VG Köln 20 K 5754/16)
Wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann das Tier beschlagnahmt werden.
Bei Mischlingen / Kreuzungen ist mindestens die primäre Rasse anzugeben.
Sollte die Rasse Ihres reinrassigen Hundes nicht aufgeführt sein, wählen Sie bitte "Sonstige" und nennen die Rasse im Feld "Bemerkungen". Sollten Ihnen die Rassen Ihres Mischlingshundes nicht bekannt sein, wählen Sie bitte „Unbekannt“. Bei Hunden nach §3 oder §10 Landeshundegesetz (LHundG NRW) sind erweiterte Sachkundenachweise erforderlich.
Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§3 LHundG NRW) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen - Pittbull Terrier - American Staffordshire Terrier - Staffordshire Bullterrier - Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) - Alano - American Bulldog - Bullmastiff - Mastiff - Mastino Espanol - Mastino Napoletano - Fila Brasileiro - Dogo Argentino - Rottweiler - Tosa Inu - Old English Bulldog sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Für diese Hunde (§3 und §10) ist zwingend eine Haltungserlaubnis zu beantragen!
Bitte geben Sie das Datum im Format TT.MM.JJJJ an.
Bitte geben Sie die ungefähre Alter in Jahren ein!
Bitte geben Sie hier das Datum an, ab wann der Hund im Stadtgebiet Niederkassel gehalten wird.
Bitte geben Sie hier ein Datum im Format TT.MM.JJJJ ein.
Sollten Sie mit dem Hund umgezogen sein, so beachten Sie Folgendes bitte besonders: Tragen Sie hier ein, seit wann Sie den Hund in der Stadt Niederkassel halten.
Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.
Bitte beachten Sie, dass die Widerristhöhe und das Gewicht in ausgewachsenem Zustand in der Regel nach dem ersten Lebensjahr des Hundes erreicht sind. Bei Welpen ist die/das voraussichtliche rassentypische Widerristhöhe/Gewicht anzugeben. In Verdachtsfällen kann die Behörde einen tierärztlichen Nachweis über Ihre Angaben zur
einfordern. Alternativ kann die Behörde den*die Halter*in mit Hund vorladen, um Ihre Angaben zu überprüfen.
Für die Hundehaltung besteht eine besondere Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden.
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen
rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere
Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
Hunde sind im Sinne des § 2 LHundG NRW an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen:
Für Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist (§3 LHundG NRW) oder Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) ist eine Haltungserlaubnis zu beantragen!
In der Stadt Niederkassel können Sie keine Hundesteuer-Befreiung oder Hundesteuer-Ermäßigung für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen beantragen!
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Haltungserlaubnis zusätzlich zu dieser Anmeldung erfolgen muss! Sie können den Antrag auf Haltungserlaubnis ebenfalls online ausfüllen und einreichen. Starten Sie nach Anmeldung diesen Vorgang erneut.
Antragsteller
Angaben zum Hund
Herkunft
Zuzug
Die Zuverlässigkeit der Halterin oder des Haltern ist zusätzlich mittels Führungszeugnis der Belegart O nachzuweisen. Das Führungszeugnis kann hier online beantragt werden und muss direkt an die Stadt Niederkassel gesendet werden. Für die Online-Beantragung benötigen Sie die freigeschaltete eID Ihres neuen Personalausweises. Alternativ können Sie das Führungszeugnis Vorort im Bürgerbüro/Bürgerservice/Bürgerzentrum beantragen.
Haben Sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche explizit bestimmte Rassen oder gefährliche Hunde mitversichert? Die Haftpflichtversicherung hat eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Körperliche Konstitution Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson. Weitergabe/Überlassung des Hundes Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben, die die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Eine Weitergabe des Hundes an Privatpersonen ist innerhalb von NRW nicht möglich, da hier das erforderliche öffentliche Interesse fehlt. Mitführen der Erlaubnis Eine Kopie der Erlaubnis müssen Sie beim Ausführen des Hundes immer mitführen. Genereller Maulkorb- und Anleinzwang Der Hund darf nur mit Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung (Hunde ab Vollendung des sechsten Lebensmonats) und mit Leine (maximal 1,5 Meter) ausgeführt werden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie und Ihr Hund einen Verhaltenstest erfolgreich absolviert haben. Gleichzeitiges Führen mehrerer Hunde Das gleichzeitige Führen mehrerer gefährlicher Hunde oder Hunde bestimmter Rassen ist nicht zulässig. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Einfuhr- und Verbringungsverbot Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde)
Daten zum Hund
Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund nicht mehr gehalten wird.
Bitte senden Sie der Stadt Niederkassel die Hundesteuermarkennummer zurück:
Stadt Niederkassel
Abt. 2.2 - Kommunale Steuern
Rathausstraße 19
53859 Niederkassel Die Abmeldung kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn die ausgehändigte Hundesteuermarke zurückgegeben wird oder eine Erklärung über den Verbleib der Marke erfolgt.
Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid.
Bitte geben Sie unbedingt - wenn Ihr Hund gechipt ist - die Nummer an, damit die Abmeldnug an die Landeshundedatenbank übermittelt werden kann!
Bitte geben Sie hier den Tag der Abgabe/Veräußerung, des Todes oder des Wegzuges an!
In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung oder -befreiung beantragen. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen. Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Niederkassel mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link
Hinweise zur Hundesteuer.
Die aktuell gültige Hundesteuersatzung mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link Hinweise zur Hundesteuer
Sie können nun den Verlust Ihrer Hundesteuermarkennummer melden.
Für die Zusendung einer neuen Hundesteuermarke wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben, die Sie direkt online bezahlen.
Sie erhalten in der Regel in 5 Arbeitstagen Antwort auf Ihre Verlustmeldung.
Verlust Hundesteuermarke
Vielen Dank! Die Formulareingaben sind hiermit abgeschlossen.
Mit "senden" schließen Sie den Vorgang ab. Falls Gebühren fällig sind, werden Sie zur Online-Bezahlung weitergeleitet. Im Anschluss wird der Antrag übertragen.