Hunde Online

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Hinweise

Sie können nun auf diesem Wege Ihre Hunde-Angelegenheiten nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW und die Anmeldung zur Hundesteuer online erledigen. Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail und die Möglichkeit, den Online-Antrag als PDF-Dokument zu speichern.

Sofern eine Gebühr anfällt, ist diese direkt online zu bezahlen.


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Informationen zur Anmeldung

Allgemein
Sofern Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund aufgenommen haben, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Wenn der Hund aus einem eigenen Wurf stammt, ist dieser innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke auf dem Postweg.
In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung oder -befreiung beantragen. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.

Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Niederkassel mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link Hinweise zur Hundesteuer.

Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Steuermarke zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist eine Erklärung über den Verbleib der Marke erforderlich.

 

Alle volljährigen Personen eines Haushaltes müssen als Halter angegeben werden.

Große Hunde (§11 LHundG NRW)
Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht, müssen Sie zusätzlich dem Ordnungsamt gegenüber folgende Nachweise erbringen:

  • Sachkunde
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Mikrochip-Kennzeichnung

Die Nachweise können Sie während dieser Online-Anmeldung direkt hochladen. Zusätzlich müssen Sie die Zuverlässigkeit zur Hundehaltung besitzen. Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

 

Für die Anzeige eines großen Hundes wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben, die Sie direkt online bezahlen.

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass für folgende Hunde unabhängig von Größe und Gewicht eine Haltungserlaubnis beantragt werden muss. Es ist vor der Anschaffung des Hundes der Antrag auf Haltungserlaubnis zu stellen.

Für die Haltungserlaubnis fällt eine Gebühr je nach Sachverhalt zwischen 30 Euro und 100 Euro an.

 

a. Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§ 3 LHundG NRW).
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

 

b. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW):

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

 

Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.

 

Hinweis zur Old English Bulldog:
Hunde mit der Bezeichnung „Old English Bulldog“ sind nicht automatisch als Kreuzung im Sinne des § 10 Absatz 1 LHundG NRW anzusehen. Eine Phänotyp-Bestimmung durch die zuständige örtliche Ordnungsbehörde bzw. erforderlichenfalls durch das zuständige Kreisveterinäramt (s. Nr. II. 3.2.2. VV LHundG NRW) ist in jedem Fall erforderlich, da neben einer Einstufung in § 10 Absatz 1 oder § 3 Absatz 2 auch die Einstufung als großer Hund gem. § 11 Absatz 1 LHundG NRW in Betracht zu ziehen ist. Es handelt sich hierbei um eine in jedem Fall gesondert zu treffende Einzelfallentscheidung.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW) vom 12.03.2019, Aktenzeichen 5 A 1210/17 (I. Instanz: VG Köln 20 K 5754/16)

 

Wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann das Tier beschlagnahmt werden.

Angaben zum Hund

Bei Mischlingen / Kreuzungen ist mindestens die primäre Rasse anzugeben. 

Bei Mischlingen / Kreuzungen ist mindestens die primäre Rasse anzugeben. 

Sollte die Rasse Ihres reinrassigen Hundes nicht aufgeführt sein, wählen Sie bitte "Sonstige" und nennen die Rasse im Feld "Bemerkungen". Sollten Ihnen die Rassen Ihres Mischlingshundes nicht bekannt sein, wählen Sie bitte „Unbekannt“. Bei Hunden nach §3 oder §10 Landeshundegesetz (LHundG NRW) sind erweiterte Sachkundenachweise erforderlich.

Bei Mischlingen / Kreuzungen ist mindestens die primäre Rasse anzugeben. 


Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§3 LHundG NRW)
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Für diese Hunde (§3 und §10) ist zwingend eine Haltungserlaubnis zu beantragen!

Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§3 LHundG NRW)
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Für diese Hunde (§3 und §10) ist zwingend eine Haltungserlaubnis zu beantragen!

Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§3 LHundG NRW)
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Für diese Hunde (§3 und §10) ist zwingend eine Haltungserlaubnis zu beantragen!

Angaben zum Hund

Bitte geben Sie das Datum im Format TT.MM.JJJJ an.

Bitte geben Sie die ungefähre Alter in Jahren ein!

Bitte geben Sie hier das Datum an, ab wann der Hund im Stadtgebiet Niederkassel gehalten wird. 

Bitte geben Sie hier ein Datum im Format TT.MM.JJJJ ein.

Sollten Sie mit dem Hund umgezogen sein, so beachten Sie Folgendes bitte besonders: Tragen Sie hier ein, seit wann Sie den Hund in der Stadt Niederkassel halten.

Angaben zum Vorbesitzer

Angaben zum Züchter

Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.

Zuzug aus

Angaben zum Hund

Bitte beachten Sie, dass die Widerristhöhe und das Gewicht in ausgewachsenem Zustand in der Regel nach dem ersten Lebensjahr des Hundes erreicht sind.
Bei Welpen ist die/das voraussichtliche rassentypische Widerristhöhe/Gewicht anzugeben.

In Verdachtsfällen kann die Behörde einen tierärztlichen Nachweis über Ihre Angaben zur

  • Rasse
  • Widerristhöhe und Gewicht

einfordern. Alternativ kann die Behörde den*die Halter*in mit Hund vorladen, um Ihre Angaben zu überprüfen.

Voraussetzungen für die Haltung eines großen Hundes

Voraussetzungen für die Haltung eines großen Hundes

Für die Hundehaltung besteht eine besondere Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden.

Voraussetzungen für die Haltung eines großen Hundes

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen

  • vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
  • einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
  • einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz


rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere

  • gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
  • wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben,
  • auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind oder
  • trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.



Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

Leinenpflicht

Hunde sind im Sinne des § 2 LHundG NRW an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen:

  1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
     
  2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
     
  3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
     
  4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Mikrochip

Wichtiger Hinweis / Mikrochip

Für Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist (§3 LHundG NRW) oder Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) ist eine Haltungserlaubnis zu beantragen!

In der Stadt Niederkassel können Sie keine Hundesteuer-Befreiung oder Hundesteuer-Ermäßigung für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen beantragen!

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Haltungserlaubnis zusätzlich zu dieser Anmeldung erfolgen muss!
Sie können den Antrag auf Haltungserlaubnis ebenfalls online ausfüllen und einreichen. Starten Sie nach Anmeldung diesen Vorgang erneut.

Bitte geben Sie hier ein Datum im Format TT.MM.JJJJ ein.

Sollten Sie mit dem Hund umgezogen sein, so beachten Sie Folgendes bitte besonders: Tragen Sie hier ein, seit wann Sie den Hund in der Stadt Niederkassel halten.

Sonstiges

In der Stadt Niederkassel können Sie keine Hundesteuer-Befreiung oder Hundesteuer-Ermäßigung für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen beantragen!

Zusammenfassung

Antragsteller

Angaben zum Hund

Herkunft

Zuzug

Informationen zur Anmeldung

Allgemein
Sofern Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund aufgenommen haben, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Wenn der Hund aus einem eigenen Wurf stammt, ist dieser innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke auf dem Postweg.
In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung oder -befreiung beantragen. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.

Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Niederkassel mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link Hinweise zur Hundesteuer.

Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Steuermarke zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist eine Erklärung über den Verbleib der Marke erforderlich.

 

Alle volljährigen Personen eines Haushaltes müssen als Halter angegeben werden.

Große Hunde (§11 LHundG NRW)
Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht, müssen Sie zusätzlich dem Ordnungsamt gegenüber folgende Nachweise erbringen:

  • Sachkunde
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Mikrochip-Kennzeichnung

Die Nachweise können Sie während dieser Online-Anmeldung direkt hochladen. Zusätzlich müssen Sie die Zuverlässigkeit zur Hundehaltung besitzen. Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

 

Für die Anzeige eines großen Hundes wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben, die Sie direkt online bezahlen.

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass für folgende Hunde unabhängig von Größe und Gewicht eine Haltungserlaubnis beantragt werden muss. Es ist vor der Anschaffung des Hundes der Antrag auf Haltungserlaubnis zu stellen.

Für die Haltungserlaubnis fällt eine Gebühr je nach Sachverhalt zwischen 30 Euro und 100 Euro an.

 

a. Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§ 3 LHundG NRW).
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

 

b. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW):

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

 

Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.

 

Hinweis zur Old English Bulldog:
Hunde mit der Bezeichnung „Old English Bulldog“ sind nicht automatisch als Kreuzung im Sinne des § 10 Absatz 1 LHundG NRW anzusehen. Eine Phänotyp-Bestimmung durch die zuständige örtliche Ordnungsbehörde bzw. erforderlichenfalls durch das zuständige Kreisveterinäramt (s. Nr. II. 3.2.2. VV LHundG NRW) ist in jedem Fall erforderlich, da neben einer Einstufung in § 10 Absatz 1 oder § 3 Absatz 2 auch die Einstufung als großer Hund gem. § 11 Absatz 1 LHundG NRW in Betracht zu ziehen ist. Es handelt sich hierbei um eine in jedem Fall gesondert zu treffende Einzelfallentscheidung.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW) vom 12.03.2019, Aktenzeichen 5 A 1210/17 (I. Instanz: VG Köln 20 K 5754/16)

 

Wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann das Tier beschlagnahmt werden.

Angaben zum Hund

Bei Mischlingen / Kreuzungen ist mindestens die primäre Rasse anzugeben. 

Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§3 LHundG NRW)
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Für diese Hunde (§3 und §10) ist zwingend eine Haltungserlaubnis zu beantragen!

Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist. (§3 LHundG NRW)
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Für diese Hunde (§3 und §10) ist zwingend eine Haltungserlaubnis zu beantragen!

Bitte geben Sie das Datum im Format TT.MM.JJJJ an.

Bitte geben Sie die ungefähre Alter in Jahren ein!



Bitte beachten Sie, dass die Widerristhöhe und das Gewicht in ausgewachsenem Zustand in der Regel nach dem ersten Lebensjahr des Hundes erreicht sind.
Bei Welpen ist die/das voraussichtliche rassentypische Widerristhöhe/Gewicht anzugeben.

In Verdachtsfällen kann die Behörde einen tierärztlichen Nachweis über Ihre Angaben zur

  • Rasse
  • Widerristhöhe und Gewicht

einfordern. Alternativ kann die Behörde den*die Halter*in mit Hund vorladen, um Ihre Angaben zu überprüfen.

Angaben zum Vorbesitzer / Herkunft

Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.

Angaben zum Hund

Allgemein

Sachkunde gemäß §6 LHundG NRW

Zuverlässigkeit gemäß §7 LHundG NRW

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen

  • vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
  • einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
  • einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz


rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere

  • gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
  • wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben,
  • auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind oder
  • trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.

Die Zuverlässigkeit der Halterin oder des Haltern ist zusätzlich mittels Führungszeugnis der Belegart O nachzuweisen. Das Führungszeugnis kann hier online beantragt werden und muss direkt an die Stadt Niederkassel gesendet werden. Für die Online-Beantragung benötigen Sie die freigeschaltete eID Ihres neuen Personalausweises.

Alternativ können Sie das Führungszeugnis Vorort im Bürgerbüro/Bürgerservice/Bürgerzentrum beantragen.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung gemäß §5 Abs. 5 LHundG NRW

Haben Sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche explizit bestimmte Rassen oder gefährliche Hunde mitversichert? Die Haftpflichtversicherung hat eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Kennzeichnung des Hundes gemäß §4 Abs. 1 Nrn. 6 LHundG NRW

Unterbringung des Hundes gemäß §4 Abs. 1 Nrn. 4


Allgemeine Hinweise nach dem LHundG NRW

Körperliche Konstitution
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.

Weitergabe/Überlassung des Hundes
Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben, die die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Eine Weitergabe des Hundes an Privatpersonen ist innerhalb von NRW nicht möglich, da hier das erforderliche öffentliche Interesse fehlt.

Mitführen der Erlaubnis
Eine Kopie der Erlaubnis müssen Sie beim Ausführen des Hundes immer mitführen.

Genereller Maulkorb- und Anleinzwang
Der Hund darf nur mit Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung (Hunde ab Vollendung des sechsten Lebensmonats) und mit Leine (maximal 1,5 Meter) ausgeführt werden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie und Ihr Hund einen Verhaltenstest erfolgreich absolviert haben.

Gleichzeitiges Führen mehrerer Hunde
Das gleichzeitige Führen mehrerer gefährlicher Hunde oder Hunde bestimmter Rassen ist nicht zulässig. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Einfuhr- und Verbringungsverbot
Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde)

Erklärungen zum Hund

Übersicht Antrag auf Haltungserlaubnis eines gefährlichen Hundes  / bestimmter Rassen

Antragsteller

Daten zum Hund

Abmeldung

Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund nicht mehr gehalten wird.

Bitte senden Sie der Stadt Niederkassel die Hundesteuermarkennummer zurück:

 

Stadt Niederkassel

Abt. 2.2 - Kommunale Steuern

Rathausstraße 19

53859 Niederkassel

Die Abmeldung kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn die ausgehändigte Hundesteuermarke zurückgegeben wird oder eine Erklärung über den Verbleib der Marke erfolgt.

Daten zum Hund

Bei Mischlingen / Kreuzungen ist mindestens die primäre Rasse anzugeben. 

Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid.

Bitte geben Sie unbedingt - wenn Ihr Hund gechipt ist - die Nummer an, damit die Abmeldnug an die Landeshundedatenbank übermittelt werden kann!

Bitte geben Sie hier ein Datum im Format TT.MM.JJJJ ein.

Bitte geben Sie hier den Tag der Abgabe/Veräußerung, des Todes oder des Wegzuges an!

Neue/r Halter/in

Neue Anschrift

Bitte geben Sie hier nur die führende Hausnummer ein. Der nachgestellte Buchstabe ist in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen. Bei zusammengesetzten Hausnummern (z.B. 38-40 oder 42-48) ist der zweite Teil ebenfalls in das Feld „Hausnummer-Zusatz“ einzutragen.

Tierärztliche Bescheinigung

Übersicht Ihrer Angaben zur Abmeldung

Antragsteller

Daten zum Hund

Informationen

In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung oder -befreiung beantragen. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.

Die aktuell gültige Hundesteuersatzung der Stadt Niederkassel mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link

 

Hinweise zur Hundesteuer.

Steuerbefreiung / -ermäßigung

Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid.

Die aktuell gültige Hundesteuersatzung mit den Paragraphen zur Steuerbefreiung und zur Steuerermäßigung finden Sie unter folgendem Link Hinweise zur Hundesteuer

Zusammenfassung

Antragsteller

Informationen

Sie können nun den Verlust Ihrer Hundesteuermarkennummer melden.

Für die Zusendung einer neuen Hundesteuermarke wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben, die Sie direkt online bezahlen.
 

Sie erhalten in der Regel in 5 Arbeitstagen Antwort auf Ihre Verlustmeldung.

 

Verlust Hundesteuermarke

Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid.

Zusammenfassung

Antragsteller

Verlust Hundesteuermarke

Fast fertig!

Vielen Dank! Die Formulareingaben sind hiermit abgeschlossen.

 

Mit "senden" schließen Sie den Vorgang ab. Falls Gebühren fällig sind, werden Sie zur Online-Bezahlung weitergeleitet. Im Anschluss wird der Antrag übertragen. 

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Anmeldung
Antrag Haltererlaubnis
Abmeldung
Antrag Steuerbefreiung
Verlust Steuermarke
Abschluss
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